geben wir bis auf Widerruf unser Einverständnis, an den von der / dem
Schützengesellschaft Wasservögel 1921 „Schierling“ e.V.
(Vereinsname)
angesetzten Übungs- und Wettkampfschießen auf der vereinseigenen oder anderen offiziellen Schießanlage, im Beisein einer entsprechenden Aufsichtsperson, teilzunehmen und bestätigen dies mit unserer Unterschrift.
______________________________, den ____________________
Die Sorgeberechtigten:
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Unterschrift Unterschrift
Unterschriften erfolgen bei der persönlichen Vorstellung
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Anmerkung:
Altersbeschränkungen
- Kinder unter 12 Jahren darf das Schießen mit Schusswaffen in Schießstätten nicht gestattet werden (§27, Abs. 3. WaffG*).
- Kinder ab 12 Jahren dürfen mit Lufdruck-, Federdruck- und CO2 – Waffen, schießen (§27, Abs. 3. WaffG*)
- Jugendliche ab 14 Jahren ist das Schießen mit Kleinkaliberwaffen und Doppelflinten zu gestatten.*)
Dafür muss aber für das Schießen
mit Luftdruck-, Federdruck und CO2 - Waffen bis zum Alter von 14 Jahren und
mit erlaubnispflichtigen Waffen bis zum Alter von 16 Jahren
eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Verein vorliegen.
Diese ist so aufzubewahren, dass sie der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden kann.
* Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung von der Altererfordernis bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.